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Entspannungskurse, in denen Autogenes Training oder Progressive Muskelentspannung gelehrt wird, können unter bestimmten Voraussetzungen von den Kassen im Rahmen der “Kostenerstattung” für Präventionskurse (§20 Sozialgesetzbuch V) bezuschusst werden. D.h. der Kursteilnehmer erhält die Kursgebühren ganz oder teilweise von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Ein von den Krankenkassen für Präventionskurse anerkannte Kursleiter muss eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Die wichtigsten Punkte dabei sind:
(1) Der Kursleiter muss eine staatlich anerkannte Grundausbildung aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit mit einem der jeweils geforderten Abschlüsse vorweisen:
Anerkannt sind folgende Grundausbildungen:
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Psychologe,
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Pädagoge,
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Sozialpädagoge/Sozialarbeiter,
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Sozialwissenschaftler,
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Gesundheitswissenschaftler,
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Arzt
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Sportwissenschaftler,
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Sport-, und Gymnastiklehrer,
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Physiotherapeut,
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Krankengymnast,
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Ergotherapeut,
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Erzieher,
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Gesundheitspädagoge und
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Heilpädagoge.
Im Einzellfall können meines Wissens aber auch andere, ähnliche Grundausbildungen anerkannt werden.
(2) Außerdem ist eine Zusatzqualifikation im Bereich Entspannung mittels einer anerkannten Fortbildung erforderlich.
Diese Ausbildung Entspannungspädagoge / in ist von der AOK Bayern anerkannt, unter anderem deshalb, weil Sie je Verfahren (also AT und PME) mindestens 30 Unterrichtseinheiten enthält. Es wurde uns bescheinigt, dass sie die im so genannten GKV-Leitfaden vorgesehenen inhaltlichen und formalen Standards sowohl für das Autogene Training als auch für die Progressive Muskelentspannung nach Jacobson erfüllt.
Mit dieser Anerkennung durch die AOK haben Sie faktisch auch die Anerkennung durch die anderen Krankenkassen: Wenn Sie von einer Krankenkasse als Kursleiter für Präventionsmaßnahmen (Entspannung) anerkannt wurden, dann wird diese Anerkennung in der Regel auch von den anderen (gesetzlichen) Kassen anerkannt. In der Regel heißt: Das ist derzeit wohl übliche Praxis, Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie auch dann, wenn Sie die geforderte Grundausbildung besitzen und diese (von der AOK Bayern) anerkannte Weiterbildung nach § 20 SGB V erfolgreich absolviert haben, keinen Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen ableiten können. Sie haben zwar dann den Nachweis, ausreichend qualifiziert zu sein, entsprechende Kurse zu leiten, - eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Kassen hängt dann aber noch von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Hinweis: Aber auch, wenn Sie diese staatlich anerkannte Grundausbildung nicht besitzen, dürfen Sie nach Abschluss dieser Fortbildung Kurse in Autogenem Training oder in Progressiver Muskelentspannung nach Jacobson geben. Nur erhalten Ihre Kursteilnehmer dann keine Kostenerstattung von den Krankenkassen.
Einen zusätzlichen "Übungsleiterschein" brauchen Sie in keinem Fall.
Hinweis: Eine verbindliche Auskunft darüber, ob und von welcher Krankenkasse Sie nach Ihrer Ausbildung als Kursleiter für Präventionsmaßnahmen anerkannt werden, kann Ihnen nur eine Krankenkasse geben.
Copyright (c) by Peter M. Wiblishauserr
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