Anerkennung als Ausbildung nach § 20 Sozialgesetzbuch V (Kostenerstattung)
Diese Ausbildung zum Entspannungspädagogen ist von der AOK Bayern anerkannt. Dies bedeutet, dass Ihre Teilnehmer bei Vorliegen der weiter unten genannten Voraussetzungen von der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen profitieren können. Diese Anerkennung wird in der Regel auch von den anderen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen hat im "Leitfaden Prävention" die Vorgaben aus § 20 von SGB V umgesetzt. Die aktuelle Fassung dieses Leitfadens ist vom 27. August 2010. Im Abschnitt 5.2.4 werden die Handlungsfelder und Kriterien für die Anerkennung von Präventionsmaßnahmen für den Bereich Stressbewältigung und Entspannung ausgeführt. Eine Anerkennung als Kursleiter für Präventionskurse ist Voraussetzung dafür, dass die Teilnehmer eines entsprechenden Kurses die Kursgebühren ganz oder teilweise von ihrer Krankenkasse ersetzt bekommen können.
Für diese Anerkennung als Kursleiter für Präventionsmaßnahmen im Bereich Entspannung wird im oben genannten Leitfaden nun gefordert, dass diese
a) eine anerkannten Ausbildung für Entspannungsverfahren absolviert haben mit einem Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, und
b) eine der folgenden Qualifikationen besitzen:
- Psychologen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Pädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen)
- Sozialpädagogen / Sozialarbeiter (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Sozialwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Gesundheitswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Ärzte
oder auch
- Sportwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)
- Sport- und Gymnastiklehrer
- Physiotherapeuten / Krankengymnasten
- Ergotherapeuten
- Erzieher
- Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor)
- Heilpädagogen
Diese Ausbildung zum Entspannungspädagogen ist von der AOK Bayern anerkannt. Es wurde uns bescheinigt, dass sie die im GKV-Leitfaden vorgesehenen inhaltlichen und formalen Standards sowohl für das Autogene Training als auch für die Progressive Muskelentspannung nach Jacobson erfüllt.
Mit dieser Anerkennung durch die AOK haben Sie faktisch auch die Anerkennung durch die anderen Krankenkassen: Wenn Sie von einer Krankenkasse als Kursleiter für Präventionsmaßnahmen (Entspannung) anerkannt wurden, dann wird diese Anerkennung in der Regel auch von den anderen (gesetzlichen) Kassen anerkannt. In der Regel heißt: Das ist derzeit übliche Praxis, Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Bitte beachten Sie aber, dass Sie auch dann, wenn Sie die geforderte Grundausbildung besitzen und diese (von der AOK Bayern) anerkannte Weiterbildung nach § 20 SGB V erfolgreich absolviert haben, keinen Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit mit den Krankenkassen ableiten können. Sie haben zwar dann den Nachweis, ausreichend qualifiziert zu sein, entsprechende Kurse zu leiten, — eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Kassen hängt dann aber noch von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Hinweis
Aber auch, wenn Sie diese staatlich anerkannte Grundausbildung nicht besitzen, dürfen Sie nach Abschluss dieser Fortbildung Kurse in Autogenem Training oder in Progressiver Muskelentspannung nach Jacobson geben. Nur erhalten Ihre Kursteilnehmer dann keine Kostenerstattung von den Krankenkassen.
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Die Angaben zur Anerkennung von Kursleitern im allgemeinen erfolgen ohne Gewähr. Für verbindliche Informationen dazu kontaktieren Sie bitte eine Krankenkasse.






